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   AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug   

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https://dejure.org/2017,53581
AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug (https://dejure.org/2017,53581)
AG Bautzen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug (https://dejure.org/2017,53581)
AG Bautzen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 42 Ds 610 Js 411/15 jug (https://dejure.org/2017,53581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • polygraphenzentrum.de PDF

    Verwertbarkeit der Ergebnisse von Polygrafentests zugunsten des Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit der Ergebnisse eines Lügendetektortests im Strafverfahren zu Gunsten des Angeklagten zulässig - Ergebnisse sind lediglich als Indizientatsachen verwertbar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    In seiner zweiten Polygraphenentscheidung aus dem Jahre 1998 (BGHSt 44, 308, 315) wies der Bundesgerichtshof folgerichtig darauf hin, dass von einem »Einblick in die Seele des Beschuldigten« keine Rede sein könne, da bei einer freiwilligen Untersuchung der Beschuldigte »in seiner Subjektstellung unangetastet« blieb, weswegen weder § 136 a StPO noch Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt seien.

    Soweit im Weiteren dem physiopsychologischen Verfahren entgegengehalten wird, es gäbe für den Untersucher keine zuverlässigen Möglichkeiten objektiver Überprüfung des Untersuchungsablaufes, weswegen er nicht feststellen könne, ob und inwieweit ihm Auswahl und Formulierung der Kontrollfragen in den methodischen Ansatz gelungen, also tatsächlich auf die Person des Beschuldigten und den spezifischen Tatvorwurf zugeschnitten sind (vgl. BGH 1 StR 156/98, Juris-Recherche Rz. 52) und infolge dessen dem Gericht eine diesbezügliche Kontrolle ebenfalls verwehrt sei, weswegen es die Untersuchungsergebnisse und die darauf gestützten Schlüsse hinnehmen müsse, ohne sie nachvollziehen und überprüfen zu können, ist dem der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) entgegenzusetzen, was es dem Gericht ermöglicht, ein Beweismittel nicht zu berücksichtigen, von dessen Beweiswert es nicht überzeugt ist (vgl. AG Bautzen Urteil vom 26.3.2013, Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12).

  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Bereits im Jahre 2013 hat das Amtsgericht Bautzen in seiner Entscheidung vom 26.03.2013 (AZ: 40 Ls 330 Js 6351/12) ein von der Sachverständigen Dipl.- Psych.

    Soweit im Weiteren dem physiopsychologischen Verfahren entgegengehalten wird, es gäbe für den Untersucher keine zuverlässigen Möglichkeiten objektiver Überprüfung des Untersuchungsablaufes, weswegen er nicht feststellen könne, ob und inwieweit ihm Auswahl und Formulierung der Kontrollfragen in den methodischen Ansatz gelungen, also tatsächlich auf die Person des Beschuldigten und den spezifischen Tatvorwurf zugeschnitten sind (vgl. BGH 1 StR 156/98, Juris-Recherche Rz. 52) und infolge dessen dem Gericht eine diesbezügliche Kontrolle ebenfalls verwehrt sei, weswegen es die Untersuchungsergebnisse und die darauf gestützten Schlüsse hinnehmen müsse, ohne sie nachvollziehen und überprüfen zu können, ist dem der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) entgegenzusetzen, was es dem Gericht ermöglicht, ein Beweismittel nicht zu berücksichtigen, von dessen Beweiswert es nicht überzeugt ist (vgl. AG Bautzen Urteil vom 26.3.2013, Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12).

  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10

    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Zu berücksichtigen ist allerdings der damals vorzufindende Stand der wissenschaftlichen Forschung, was der Bundesgerichtshof auch in seiner dritten Polygraphenentscheidung aus dem Jahre 2010 (BGH 30.11.2010, BGH NStZ 2011, 474, 475) perpetuierte.

    In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird allerdings - zurecht - kritisiert, dass eine ausreichende Grundlage zu dem Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden Stand der wissenschaftlichen Forschung unberücksichtigt gelassen oder gar übersehen wurde (eingehend hierzu Putzke, ZJS 2011, 557 - Entscheidungsbesprechung zu BGH 1 StR 509/10 vom 30.11.2010).

  • OLG Bamberg, 14.03.1995 - 7 WF 122/94

    Nachweis sexuellen Missbrauchs von Kindern - Umgangsrecht des verdächtigen Vaters

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Da im Übrigen in Familienverfahren das Ergebnis einer physiopsychologischen Befragung einer der Verfahrensparteien bei der Entscheidung über das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind nach § 1634 BGB als zulässig angesehen worden ist (vgl. u. a. OLG Bamberg, NJW 1995, 1684, OLG Koblenz - Beschluss 23. Juli 1996 - Az. 15 UF 121/96, OLG Dresden Az.: 24 WF 1201/10 vom 31.3.2011) und mit Beweiswert versehen angesehen werden, ist es mehr als unverständlich, wenn im Strafverfahren die Validität der physiopsychologischen Untersuchungsmethode angezweifelt wird und damit die Einheitlichkeit der Rechtsordnung in Fragen des Beweisrechts auf den Kopf gestellt wird (AG Bautzen a. a. O. S. 25).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Dies steht auch insoweit im Einklang mit den vom Bundesgerichtshof formulierten allgemeinen Grundsätzen, wonach sich ein Sachverständiger als Beweismittel schon dann eignet, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH NJW 2000, 1277).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    In seiner Entscheidung vom 31.7.2014 begründet das Bundesverwaltungsgericht die angebliche Ungeeignetheit des Polygraphentestverfahrens im Rahmen einer richterlichen Überprüfung eines Disziplinarverfahrens mit der Aussage, dass zwischen bestimmten kognitiven oder emotionalen Zuständen eines Menschen und spezifischen Reaktionen des vegetativen Nervensystems, die vom Polygraphen während der Befragung kontinuierlich gemessen werden, keine Zusammenhänge erkennbar seien, was insbesondere für Reaktionen bei der unwahren Beantwortung von Fragen gelte (BVerwG 2 B 20.14, Beschluss des 2. Senats vom 31.7.2014, S. 4).
  • BVerfG, 18.08.1981 - 2 BvR 166/81

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder

    Auszug aus AG Bautzen, 26.10.2017 - 42 Ds 610 Js 411/15
    Dem ist jedoch nicht so: Denn zum einen handelt es sich bei § 136 a Abs. 3 StPO um eine staatliche Freiheitsbeschränkung, für die nach ganz herrschender Meinung ein aus dem Vorbehalt des Gesetzes abgeleitetes Analogieverbot gilt (Amelung, NStZ 81, 446).
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